FORSCHUNGSZULAGE für Lebensmittel- und Getränkehersteller

über

60.000

an jährlichen

Steuervorteilen

Lebensmittel- und Getränkehersteller wissen oft nicht, dass sie die Forschungszulage beantragen können. Sogar die allgemeine Lebensmittelwissenschaft und die Entwicklung neuer Rezepte und Aromen klassifizieren sich für die Steuergutschrift. Der moderne, gesundheitsorientierte Lebensstils der letzten Jahre hat ebenfalls zur Entwicklung innovativer Produkte geführt, die sich unter den Kriterien der Forschungszulage qualifizieren können.

Qualifizierte Forschungsaktivitäten für Lebensmittel und Getränke

  • Entwicklung und Formulierung neuer Lebensmittel
  • Entwicklung neuer Getränkeformulierungen
  • Entwicklung und Formulierung neuer Biere
  • Verbesserung der Fermentationsprozesse
  • Entwicklung und Verbesserung neuer Geschmacksrichtungen einschließlich Süßungsmitteln
  • Design und Entwicklung neuer oder verbesserter Verpackungslösungen
  • Design und Entwicklung von Fertigungs- oder Logistikgeräten
  • Testen und Experimentieren für die Lebensmittelsicherheit
  • Verbesserung der Haltbarkeit bestehender Produkte
  • Verbesserung des Geschmacks- und Texturprofils von Lebensmitteln
  • Analyse von Proben auf mikrobiologischen Inhalt
  • Testprodukte auf Natriumgehalt und andere Ernährungsfaktoren
  • Entwicklung von Chemikalien oder Düngemitteln für die Lebensmittelentwicklung
  • Verbesserung der Prozesse zur Reduzierung oder Beseitigung möglicher Kontaminationen
  • Automatisierung arbeitsintensiver Prozesse
  • Entwicklung von Software für Produktionssysteme
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