FORSCHUNGSZULAGE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Über

250.000

steuerliche

Förderung
erzielt

Viele Finanzdienstleistungsunternehmen entwickeln proprietäre Softwaresysteme, die sich für die Forschungszulage qualifizieren. Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts, insbesondere in der Dienstleistungsbranche, wird die Software als Wettbewerbsvorteil für Finanzdienstleistungsunternehmen angesehen. Zusätzlich zu der Software müssen häufig ebenfalls unterschiedliche Legacy- oder Drittanbieter-Systeme in neue proprietäre Systeme integriert werden, die ebenfalls begünstigt werden können.

Qualifizierte Forschungsaktivitäten für finanzdienstleistungsunternehmen

  • Design und Entwicklung neuer Softwarekomponenten
  • Design und Entwicklung von Software für den internen Gebrauch
  • Entwicklung von Analysewerkzeugen
  • Entwicklung von Data-Mining-Techniken, einschließlich Big-Data-Analyse und -Verarbeitung
  • Entwicklung künstlicher Intelligenz
  • Machine/Deep Learning-Implementierungen
  • Entwicklung von Finanz- oder Preismodellen
  • Design und Entwicklung von Portfoliooptimierungen
  • Quantitative Entwicklung von Forschungswerkzeugen
  • Entwicklung von Risikomanagementsystemen
  • Erforschung und Entwicklung algorithmischer Handelssysteme
  • Simulatoren entwickeln
  • Design und Entwicklung von Handelsplattformen
  • Block Chain- oder Kryptowährungstechnologien
  • Entwicklung von Überwachungssystemen
  • Entwicklung von Gateways mit Austausch
  • Entwicklung von Markt-Feed-Handlern
  • Reduzierung der Systemlatenz
  • Entwicklung von Marktdatensystemen
  • Entwicklung von Versicherungs- oder Agentursystemen
  • Entwicklung versicherungsmathematischer Systeme
  • Entwicklung von Richtlinienverwaltungssystemen
  • Entwicklung von Hypothekendarlehens- und Verwaltungssystemen
  • Integration von APIs und anderen Technologien
  • Entwicklung proprietärer Bankensysteme und Anwendertools
  • Integration unterschiedlicher oder älterer Systeme in neue Software-Immobiliensysteme
  • Immobiliensysteme
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