FORSCHUNGSZULAGE für Auftragsfertigung
Fast
140.000€
jährlicher
Nettoersparnisse
In vielen Fällen qualifizieren sich Vertragshersteller für die Forschungszulage, da sie wiederholbare und komplexe Produktionsprozesse entwickeln, bei denen umfangreiche Experimente erforderlich sind. Neben der Zeit die Unternehmen in die Entwicklung wiederholbarer und qualitativ hochwertiger Produktionsprozesse investieren, sind auch Aktivitäten wie die Herstellung von Prototypen, Erstartikeln und die Validierung dieser Komponenten kreditwürdig. Bei solchen Projekten besteht auch die Möglichkeit, die Rohstoff- und Komponentenkosten zu qualifizieren, damit Unternehmen die umfangreichen Investitionen, welche sie in Zukunft tätigen, ausgleichen können.
Qualifizierte Forschungsaktivitäten für Auftragshersteller
- Entwicklung von Produktionsprozessen basierend auf dem endgültigen Teiledesign
- Bewertung und Modifikation von Komponenten zur Optimierung der Herstellbarkeit
- Verwendung von CAD-Software
- Testen und Validieren von Prototypen und ersten Artikeln
- Entwicklung und Modifikation von 3-D-Designmodellen
- Entwicklung automatisierter Produktionszellen
- Entwicklung von kundenspezifischen Werkzeugen, Vorrichtungen und Matrizen
- Experimente zur Steigerung der Produktausbeute und Verkürzung der Produktionszeit
- Entwicklung, die auf regulatorische Änderungen in Bezug auf Produktionsprozesse oder Produkte abzielt
- CNC-Maschinenprogrammierung
- Aktivitäten zur Entwicklung von Qualitätssicherungs- und Testprotokollen
- Design und Entwicklung einzigartiger Verpackungslösungen
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