FÖRDERUNG VON FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG MIT DEN F&E ZULAGENBERATERN
Was Ist Die Steuerliche Förderung Für Forschung Und Entwicklung?
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten F&E Vorhabens aus. Die maximale Gutschrift oder Rückerstattung beträgt 750.000 € für 2020 und € 1 Mio. für 2021-2026.
Was Sind Die Potenziellen Vorteile Der F&E-Steuergutschrift?
Die von einem qualifizierten Unternehmen beantragten F&E-Steuergutschriften können zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Diese Vorteile umfassen:
Steigerung des Cashflow
Einkommensteuerermäßigungen für Verlustunternehmen
Anforderung von Gutschriften für offene Steuerjahre, die bis auf das Jahr 2020 zurückliegen. Auch zukünftige Jahre können im Voraus beantragt werden, wenn die FuE Projekte bereits geplant sind.
Reduzierung Ihres Steuersatzes
Qualifizierung Für Die F&E-Steuergutschrift
UNTERNEHMEN
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche sind anspruchsberechtigt.
Bei Mitunternehmerschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Mitunternehmerschaft als Anspruchsberechtigter.
NICHT DIREKT FÖRDERFÄHIG
Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie profitieren aber indirekt durch Auftragsforschung.
Begünstigte Aktivitäten
Entwicklung neuer und verbesserter Software
Integration neuer Geräte
Entwicklung von Rechenzentren-, Big Data- und Data Mining-Tools
Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte.
Entwicklung von Simulatoren
Wie Beantrage Ich Die Forschungszulage?
Die Beantragung ist ein zweistufiger Prozess. In der ersten Stufe steht das Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Vordergrund. In der zweiten Stufe geht es hauptsächlich um die Geltendmachung der angefallenen Projektkosten.
Stufe 1: Technischer Projektantrag
Bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage muss im Wesentlichen ein technischer Projektantrag gestellt werden. Dieser erhält zwar auch einige kaufmännische Daten sowie eine grobe Kostenkalkulation für Ihr Vorhaben – Kernaufgabe der Bescheinigungsstelle ist es aber zu prüfen, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt. Dazu müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
- Es muss originär sein (schöpferisch),
- Einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
- Es müssen Unsicherheiten im Bezug auf das Endergebnis bestehen (ungewiss) und
- Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar)
Bestätigt Ihnen die Bescheinigungsstelle, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Förderung. Hierzu leitet die Bescheinigungsstelle den Bescheid auch direkt an Ihr Finanzamt weiter.
Stufe 2: Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt
Ging es in der ersten Stufe darum, nachzuweisen, dass es sich bei Ihrem Projekt um ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt, so stehen in der zweiten Stufe die Projektkosten im Fokus. Die Projektkosten werden jährlich gegenüber dem geltend gemacht. Dazu müssen die förderfähigen Kosten exakt ermittelt und dokumentiert werden.
Die Forschungszulage wird dann nicht sofort durch die Finanzbehörden ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer berücksichtigt.
Übersteigt die festgesetzte Forschungszulage die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, dann wird der übersteigende Betrag als Einkommen- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.
Forschungszulage: Allgemeine Informationen
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Unser Beratungsansatz für die Forschungszulage
Wir beraten mit Verständnis für die Anforderungen jedes Kunden. Wir überprüfen vierteljährlich die Projekte und Dokumentation eines Unternehmens und bieten fortlaufende Empfehlungen zur Verbesserung des Prozesses der Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung an.
In Deutschland lohnsteuerpflichtige Löhne, Gehälter und Altersleistungen
Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder Unternehmers
40 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde (max. 40 Stunden pro Woche)
Muss in der EU oder einem EWR Staat ansässig sein
GRUNDLEGENDE FORSCHUNG
INDUSTRIELLE FORSCHUNG
EXPERIMENTELLE ENTWICKLUNG
Aneignen, Kombinieren, Gestalten und Nutzen von vorhandenem Wissen in:
Beinhaltet keine routinemäßigen oder periodischen Änderungen an bestehenden:
Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen und andere laufende Vorgänge
Mit dem Ziel neues Wissen zu erlangen
Es muss ein Original sein
Signifikante Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen
Folgen Sie einem Plan und seien Sie budgetierbar
Verfügen Sie über formale Budgets für Ihr Projekt?
Es muss kalkulierbare Risiken bezüglich des Endergebnisses geben
Es gibt Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit (übertragbar und/oder reproduzierbar)
UNSER BERATUNGSANSATZ
Virtuelle Interviews um F&E-qualifizierte Personen und Projekte zu identifizieren
Erstellung von finanziellen und technischen Vorlagen zur Unterstützung der Steuerprüfung durch das Finanzministerium
Vierteljährliche Kontaktaufnahme beim Kunden, um sicherzustellen, dass die Prozesse wie geplant funktionieren
Audit-Unterstützung für das BSFZ sind beinhaltet
F&E Beratung Mit Den F&E Zulagenberatern
Unternehmen aller Größen und Branchen erfüllen den Innovationstest der Bundesregierung. Wir helfen Ihrem Unternehmen dabei, qualifizierte Aktivitäten zu identifizieren und zu dokumentieren, um die fälligen Gutschriften in Anspruch zu nehmen.
Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen für die F&E-Steuergutschrift qualifiziert ist.