FÖRDERUNG VON FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG MIT DEN F&E ZULAGENBERATERN

Was Ist Die Steuerliche Förderung Für Forschung Und Entwicklung?

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten F&E Vorhabens aus. Die maximale Gutschrift oder Rückerstattung beträgt  750.000 € für 2020 und € 1 Mio. für 2021-2026.

Was Sind Die Potenziellen Vorteile Der F&E-Steuergutschrift?

Die von einem qualifizierten Unternehmen beantragten F&E-Steuergutschriften können zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Diese Vorteile umfassen:

 Steigerung des Cashflow

Einkommensteuerermäßigungen für Verlustunternehmen

 Anforderung von Gutschriften für offene Steuerjahre, die bis auf das Jahr 2020 zurückliegen. Auch zukünftige Jahre können im Voraus beantragt werden, wenn die FuE Projekte bereits geplant sind.

Reduzierung Ihres Steuersatzes

Qualifizierung Für Die F&E-Steuergutschrift

UNTERNEHMEN

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche sind anspruchsberechtigt.
Bei Mitunternehmerschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Mitunternehmerschaft als Anspruchsberechtigter.

NICHT DIREKT FÖRDERFÄHIG

Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie profitieren aber indirekt durch Auftragsforschung.

Begünstigte Aktivitäten

Automatisierung oder Verbesserung der internen Fertigungsprozesse

Entwicklung neuer und verbesserter Software

Integration neuer Geräte

Entwicklung von Rechenzentren-, Big Data- und Data Mining-Tools

Integration von APIs und anderen Technologien
Entwicklung von Finanztechnologie
Einstellung externer Berater zur Durchführung einer der aufgeführten Aktivitäten

Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte.

Entwicklung von Prototypen, ersten Artikeln und Modellen Bewertung alternativer Materialien
Bewertung alternativer Materialien
Entwicklung der Firmware
Entwicklung und Optimierung von Netzwerkhardware und -software

Entwicklung von Simulatoren 

Entwicklung von Risikomanagementsystemen

Wie Beantrage Ich Die Forschungszulage?

Die Beantragung ist ein zweistufiger Prozess. In der ersten Stufe steht das Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Vordergrund. In der zweiten Stufe geht es hauptsächlich um die Geltendmachung der angefallenen Projektkosten.

Stufe 1: Technischer Projektantrag
Bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage muss im Wesentlichen ein technischer Projektantrag gestellt werden. Dieser erhält zwar auch einige kaufmännische Daten sowie eine grobe Kostenkalkulation für Ihr Vorhaben – Kernaufgabe der Bescheinigungsstelle ist es aber zu prüfen, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt. Dazu müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
  • Es muss originär sein (schöpferisch),
  • Einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
  • Es müssen Unsicherheiten im Bezug auf das Endergebnis bestehen (ungewiss) und
  • Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar)

 

Bestätigt Ihnen die Bescheinigungsstelle, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Förderung. Hierzu leitet die Bescheinigungsstelle den Bescheid auch direkt an Ihr Finanzamt weiter.

Stufe 2: Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt

Ging es in der ersten Stufe darum, nachzuweisen, dass es sich bei Ihrem Projekt um ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt, so stehen in der zweiten Stufe die Projektkosten im Fokus. Die Projektkosten werden jährlich gegenüber dem geltend gemacht. Dazu müssen die förderfähigen Kosten exakt ermittelt und dokumentiert werden.

Die Forschungszulage wird dann nicht sofort durch die Finanzbehörden ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer berücksichtigt.
Übersteigt die festgesetzte Forschungszulage die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, dann wird der übersteigende Betrag als Einkommen- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.

Forschungszulage: Allgemeine Informationen

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

Unser Beratungsansatz für die Forschungszulage

Wir beraten mit Verständnis für die Anforderungen jedes Kunden. Wir überprüfen vierteljährlich die Projekte und Dokumentation eines Unternehmens und bieten fortlaufende Empfehlungen zur Verbesserung des Prozesses der Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung an.

QUALIFIZIERTE FORSCHUNGSKOSTEN

In Deutschland lohnsteuerpflichtige Löhne, Gehälter und Altersleistungen

 Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder Unternehmers

40 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde (max. 40 Stunden pro Woche)

AUFTRAGNEHMERKOSTEN
15 % der Qualifizierungskosten

Muss in der EU oder einem EWR Staat ansässig sein

QUALIFIZIERUNGSTESTS FÜR QUALIFIZIERTE FORSCHUNG

GRUNDLEGENDE FORSCHUNG

Experimentelles oder theoretisches Arbeiten
Ohne direkte kommerzielle Anwendung oder Nutzung

INDUSTRIELLE FORSCHUNG

Neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
Signifikante Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen
Einzelteile zu komplexen Systemen
Pilotlinien zum Testen und Validieren von Herstellungsverfahren / Technologievalidierung

EXPERIMENTELLE ENTWICKLUNG

Aneignen, Kombinieren, Gestalten und Nutzen von vorhandenem Wissen in:

Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
Konzeptionelle Entwicklung, Planung und Dokumentation
Prototyping, Demonstration, Pilotierung, Test und Validierung
Sollte im Markt nicht „wesentlich festgelegt“ sein

Beinhaltet keine routinemäßigen oder periodischen Änderungen an bestehenden:

Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen und andere laufende Vorgänge

QUALIFIZIERTE PROJEKTKRITERIEN

Mit dem Ziel neues Wissen zu erlangen

Existiert ein ähnliches Produkt/Verfahren auf dem deutschen Markt?
Wer sind Ihre Hauptkonkurrenten und wie unterscheidet sich Ihr Produkt?

Es muss ein Original sein 

Neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen

Signifikante Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen

Folgen Sie einem Plan und seien Sie budgetierbar

Was ist das Projektziel?
Welche Schritte/Aufgaben-und Methoden wurden verwendet, um das Projektziel zu erreichen?

Verfügen Sie über formale Budgets für Ihr Projekt?

Es muss kalkulierbare Risiken bezüglich des Endergebnisses geben

Welche wissenschaftlichen und/oder technischen Risiken birgt das Projekt?
Welche Herausforderungen könnten zum Scheitern des Projekts führen?
Welche Experimente wurden durchgeführt oder Alternativen in Betracht gezogen?

Es gibt Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit (übertragbar und/oder reproduzierbar)

Wann ist mit der voraussichtlichen Verwertung/ Markteinführung zu rechnen?

UNSER BERATUNGSANSATZ

Virtuelle Interviews um F&E-qualifizierte Personen und Projekte zu identifizieren

Erfassung von F&E-Dokumentation (finanziell, organisatorisch und projektspezifisch)
Erstellung quantitativer und schriftlicher Dokumentationen zur Unterstützung der F&E-Steuergutschriftsförderung

Erstellung von finanziellen und technischen Vorlagen zur Unterstützung der Steuerprüfung durch das Finanzministerium

Kunde reicht Antrag beim Ministerium für Bildung und Forschung ein
Abschließung des F&E-Steuergutschriftantrags, Kundenbewertungen und Unterzeichnungen
Implementierung finanzieller und technischer Dokumentationsprozesse für zukünftige F&E-Steuergutschriftsförderungen

Vierteljährliche Kontaktaufnahme beim Kunden, um sicherzustellen, dass die Prozesse wie geplant funktionieren

Audit-Unterstützung für das BSFZ sind beinhaltet

F&E Beratung Mit Den F&E Zulagenberatern

Unternehmen aller Größen und Branchen erfüllen den Innovationstest der Bundesregierung. Wir helfen Ihrem Unternehmen dabei, qualifizierte Aktivitäten zu identifizieren und zu dokumentieren, um die fälligen Gutschriften in Anspruch zu nehmen.

Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen für die F&E-Steuergutschrift qualifiziert ist.

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